Arbeitsbescheinigung: kein Vordruck mehr
Seit Beschäftigungsverhältnissen, die ab dem 1. Januar 2023 enden, wird ausschließlich elektronisch über BEA gemeldet. Welche fünf Bescheinigungen dazugehören, wie übermittelt wird und womit die Arbeitsbescheinigung häufig verwechselt wird.
