RevoHR

    Bescheinigungen und Nachweise, die Arbeitgeber ausstellen

    Was wirklich verlangt wird, wer es ausstellt und auf welchem Weg es eingereicht wird. Mit Angabe der Rechtsgrundlage oder der Behörde, aus der die Information stammt.

    Arbeitsbescheinigung: kein Vordruck mehr

    Seit Beschäftigungsverhältnissen, die ab dem 1. Januar 2023 enden, wird ausschließlich elektronisch über BEA gemeldet. Welche fünf Bescheinigungen dazugehören, wie übermittelt wird und womit die Arbeitsbescheinigung häufig verwechselt wird.

    Warum hier nicht überall ein Formular zum Herunterladen steht

    Ein Teil der Nachweise, die Arbeitgeber ausstellen, existiert gar nicht mehr als Vordruck. Die Arbeitsbescheinigung etwa wird seit 2023 nur noch elektronisch übermittelt. Andere Bescheinigungen gibt es zwar gedruckt, aber je nach Bundesland oder Kommune in unterschiedlichen Fassungen, sodass ein einzelnes Muster irreführend wäre.

    In beiden Fällen liegt der nützliche Teil nicht in der Datei, sondern in der Auskunft: was verlangt wird, wer zuständig ist, welcher Weg vorgesehen ist und was sich zuletzt geändert hat. Wo es eine amtliche Datei gibt, verlinken oder hinterlegen wir sie mit Quellenangabe.

    Wenn die Auskunft nicht mehr das Problem ist

    Die Meldung selbst dauert selten lange. Aufwendig ist, die Angaben zusammenzutragen: Beschäftigungszeiten, Arbeitszeit, Fehlzeiten, Entgelt für bestimmte Zeiträume. In Betrieben mit Schichten und mehreren Standorten kommen diese Informationen auf unterschiedlichen Wegen und zu unterschiedlichen Zeiten an.

    Ansehen, wie Personaldaten an einer Stelle zusammenlaufen

    Wir zeigen, wie Beschäftigungszeiten, Fehlzeiten und Dokumente am Personalprofil landen.